Mit Hilfe des EAPBbg können Sie alle relevanten Verfahren und Formalitäten online abwickeln und sich so die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit deutlich vereinfachen. Seit Januar 2016 können über den EAPBbg auch die Formalitäten für die Anerkennung einer in anderen Unionsmitgliedsstaaten, EWR-Vertragsstaaten und Vertragsstaaten mit wechselseitiger Anerkennung erworbenen Berufsqualifikation in Berufen abgewickelt werden, deren Ausübung in Deutschland durch Rechtsvorschriften von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht wird.
Bei Anträgen auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung oder dem Prostitutiertenschutzgesetz ist vor einer Antragsstellung ein Telefongespräch oder E-Mailkontakt wünschenswert.
Wichtig! Anträge auf Erlaubnisse spätestens bei Beantragung der erforderlichen Führungszeugnisse einreichen!
Grund: Bei den erforderlichen Unterlagen ist die Auskunft aus dem Bundeszentralregister und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gefordert. Diese beiden Führungszeugnisse gelangen somit nach Antragsstellung bei der anzugebenen Behörde (hier: Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Gewerbeamt, Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin).
Diese Führungszeugnisse müssen vernichtet werden, wenn kein Grund für den Erhalt (hier z.B. der Antrag) vorliegt. Dies bedeutet, dass bei späterer Antragsstellung die Führungszeugnisse neu beantragt werden müssen.
Für Erlaubnisse nach § 34 d GewO (Versicherungsvermittler) und § 34 e GewO (Versicherungsberater) wenden sie sich bitte an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).