Aktuelles zur Vogelgrippe
Verfahrensweise beim Auffinden von verendeten Vögeln / Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht
Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweise beim Auffinden von verendeten Vögeln:
- Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt (Telefon: 030/643304115 oder E-Mail: ordnungsamt@schoeneiche.de
- Es ist keine Feuerwehr zu alarmieren.
- Beschreiben Sie die Stelle möglichst genau, im besten Fall mit Koordinaten.
- Kennzeichnen Sie die Stelle derart, dass sie später gut gefunden werden.
- Halten Sie sich und Haustiere vom Fund fern.
Informationen für Geflügelhalter: Bitte beachten Sie die Aufstallungspflicht